Wetterlagen
Unterricht bei gefährlichen Wetterlagen
"Nur wenn der Unterricht an allen Berufsbildenden Schulen der Stadt Osnabrück ausfällt, fällt er auch an der Völker-Schule für die SchülerInnen aus. Diese Regelung gilt nicht für das Praktikum."
Weitere Erläuterungen finden Sie in der unten stehenden Tabelle.
| Unterrichtsausfall durch gefährliche Wetterlagen | Stadt Osnabrück | Landkreis Osnabrück | Völker-Schule |
1. | ALLE öffentlichen Berufsbildende Schulen | ja | ja | ja |
ja | nein | ja | ||
nein | ja | nein | ||
nein | nein | nein | ||
2. | Allgemeinbildende Schulen | ja oder nein | ja oder nein | nein |
3. | Bei Unterrichtsausfall in anderen Landkreisen oder Städten als Osnabrück | nein | ||
4. | Bekanntgabe Unterrichtsausfall Völker-Schule |
| ||
5. | Bekanntgabe Unterrichtsausfall öffentliche Berufsbildender Schulen | |||
6. | Praktikum | Unterrichtsausfall bedeutet nicht Ausfall des Praktikums. Wer in den Klassen HH, FOS, ET und PT im Praktikum ist, entscheidet nach Rücksprache mit der Praktikumsstelle im Sinne von Punkt 7. Bei Fernbleiben vom Praktikum ist auf jeden Fall die Völker-Schule zu informieren. | ||
7. | Verhalten, wenn kein Unterrichtsausfall beschlossen wird: | Bei Behinderungen durch Wettereinflüsse entscheiden die Erziehungsberechtigten bzw. SchülerInnen eigenverantwortlich, ob der Schulweg oder Praktikumsweg verantwortbar ist. Sicherheit geht vor Unterricht. Die Schule bzw. Praktikumsstelle ist über das Fernbleiben umgehend zu informieren. |
Diese Regelungen gelten nicht automatisch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.